
So wird eine Rettungsgasse gebildet
Eine Rettungsgasse kann Leben retten!
Wenn jede Sekunde zählt:
So verhalten Sie sich bei Stau richtig
Kommt es auf einer Autobahn oder einer mehrspurigen Außerortsstraße zu einem Unfall, können Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei nur dann schnell zur Einsatzstelle gelangen, wenn ihnen ein ausreichend breiter Weg freigehalten wird.
Deshalb gilt: Sobald der Verkehr stockt oder nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fährt, muss eine Rettungsgasse gebildet werden. Warten Sie nicht erst auf Blaulicht und Martinshorn. Häufig ist die Rettungsgasse bereits entscheidend, bevor die ersten Einsatzfahrzeuge die Unfallstelle erreichen.
So bilden Sie die Rettungsgasse richtig
Die Regel ist einfach:
Links nach links – alle anderen nach rechts.
- Fahrzeuge auf dem äußerst linken Fahrstreifen fahren so weit wie möglich nach links.
- Alle Fahrzeuge auf den übrigen Fahrstreifen fahren so weit wie möglich nach rechts.
- Die Rettungsgasse entsteht immer zwischen dem linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen.
- Das gilt unabhängig davon, ob die Autobahn zwei, drei, vier oder mehr Fahrstreifen hat.
- Der Standstreifen bleibt grundsätzlich frei und darf nicht als zusätzliche Rettungsgasse genutzt werden.
- Die Rettungsgasse muss offen bleiben, da häufig mehrere Einsatzfahrzeuge nacheinander zur Unfallstelle fahren.
Merksatz:
Linke Spur nach links – alle anderen nach rechts!
Video Rettungsgasse
Bei drei oder vier Fahrstreifen
Auch bei drei oder vier Fahrstreifen ist die Regel eindeutig:
3 Fahrstreifen:
Die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren nach links. Die Fahrzeuge auf der mittleren und rechten Spur fahren nach rechts. Die Rettungsgasse entsteht zwischen linker und mittlerer Spur.
4 Fahrstreifen:
Auch hier fahren die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links. Die Fahrzeuge auf den drei übrigen Spuren fahren nach rechts. Die Rettungsgasse entsteht wiederum zwischen der linken und der zweiten Spur.
Die Rettungsgasse wird also nicht in der Mitte der Fahrbahn gebildet.
Wann muss die Rettungsgasse gebildet werden?
Sofort – sobald der Verkehr stockt oder Schrittgeschwindigkeit gefahren wird.
Es gibt keine Wartezeit und keine Regel, wonach zunächst ein Unfall festgestellt oder ein Einsatzfahrzeug gesehen werden muss. Gerade das frühzeitige Bilden der Rettungsgasse ist wichtig, weil sich Fahrzeuge später häufig nicht mehr ausreichend bewegen lassen.
Auch in Baustellenbereichen gilt die Pflicht zur Rettungsgasse. Ist aufgrund besonders enger Fahrstreifen eine vollständige Bildung schwierig, sollten die Fahrzeuge trotzdem möglichst viel Platz schaffen und ausreichend Abstand halten.
Welche Strafen drohen?
Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine vorhandene Rettungsgasse unberechtigt benutzt, riskiert empfindliche Konsequenzen.
Für das Nichtbilden einer Rettungsgasse gelten derzeit:
- 200 Euro Bußgeld
- 2 Punkte im Fahreignungsregister
- 1 Monat Fahrverbot
Kommt es zu einer Behinderung, erhöht sich das Bußgeld auf 240 Euro. Bei einer Gefährdung sind 280 Euro vorgesehen. Bei einer dadurch verursachten Sachbeschädigung können 320 Euro fällig werden. In diesen Fällen kommen ebenfalls zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot hinzu.
Wer eine Rettungsgasse unberechtigt befährt, muss ebenfalls mit mindestens 240 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung steigen die Sanktionen weiter an.
Wichtig: Die Rettungsgasse ist ausschließlich für Polizei- und Hilfsfahrzeuge bestimmt. Dazu gehören unter anderem Feuerwehr, Rettungsdienst und weitere berechtigte Einsatzfahrzeuge.
Auch für Motorradfahrer gilt: Rettungsgasse freihalten
Motorradfahrer dürfen die Rettungsgasse nicht zum schnelleren Vorankommen benutzen. Ebenso ist das Befahren des Standstreifens nicht erlaubt.
Das sogenannte Durchschlängeln zwischen stehenden Fahrzeugen ist ebenfalls nicht grundsätzlich erlaubt. Die Rettungsgasse muss für Einsatzkräfte frei bleiben.
Achtung am Stauende!
Ein Stau birgt insbesondere am Stauende erhebliche Unfallgefahren. Fahrzeuge können plötzlich auf ein stehendes oder langsam fahrendes Verkehrsende treffen.
So verhalten Sie sich richtig:
Geschwindigkeit reduzieren:
Rechnen Sie jederzeit mit einem Stauende – auch hinter Kurven oder unübersichtlichen Stellen.
Ausreichend Abstand halten:
Ein großer Sicherheitsabstand schafft Reaktionszeit und kann einen Auffahrunfall verhindern.
Verkehr beobachten:
Achten Sie auf Bremslichter, Warnhinweise, Verkehrsfunk und Navigationsgeräte.
Warnblinkanlage nutzen:
Nähert sich ein Fahrzeug dem Stauende, kann die Warnblinkanlage eingesetzt werden, um nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu warnen.
Rückspiegel im Blick behalten:
Besonders bei einem Stauende sollten Sie auch den nachfolgenden Verkehr beobachten.
Nicht plötzlich die Spur wechseln:
Unkontrollierte Spurwechsel können zusätzliche Gefahren verursachen.
Verhalten im Stop-and-go-Verkehr
Wenn der Verkehr langsam weiterrollt, fahren Sie möglichst gleichmäßig und vorausschauend.
- Vermeiden Sie unnötiges Beschleunigen und starkes Abbremsen.
- Halten Sie ausreichend Abstand.
- Wechseln Sie die Fahrspur nicht ohne zwingenden Grund.
- Bleiben Sie aufmerksam und rechnen Sie jederzeit mit plötzlichen Bremsmanövern.
- Sobald der Verkehr stockt oder Schrittgeschwindigkeit erreicht, Rettungsgasse bilden.
Reißverschlussverfahren richtig anwenden
Endet beispielsweise wegen einer Baustelle oder eines Hindernisses ein Fahrstreifen, gilt das Reißverschlussverfahren.
Fahren Sie möglichst bis unmittelbar vor die Engstelle und ordnen Sie sich dort abwechselnd in den weiterführenden Fahrstreifen ein.
Auch die Fahrzeuge auf der durchgehenden Spur sollten das Einfädeln ermöglichen. Ziel ist es, den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten und unnötige Bremsmanöver zu vermeiden.
Was im Stau außerdem wichtig ist
Standstreifen freihalten
Der Standstreifen ist grundsätzlich kein zusätzlicher Fahrstreifen. Er muss für Pannenfahrzeuge und bestimmte Einsatzsituationen frei bleiben. Befahren dürfen Sie ihn grundsätzlich nur, wenn dies ausdrücklich erlaubt oder angeordnet wird.
Nicht wenden oder rückwärtsfahren
Auf Autobahnen sind Wenden und Rückwärtsfahren grundsätzlich verboten. Auch bei einem langen Stau oder einer Vollsperrung darf die Autobahn nicht eigenmächtig entgegen der Fahrtrichtung verlassen werden. Folgen Sie den Anweisungen der Polizei oder der Verkehrsleitzentrale.
Nicht aussteigen
Auch wenn ein Stau lange dauert, sollten Sie das Fahrzeug nicht verlassen. Auf der Autobahn besteht für Fußgänger eine erhebliche Gefahr durch den fließenden und nachfolgenden Verkehr. Ausnahmen gelten insbesondere zur Sicherung einer Unfallstelle.
Keine Rettungsgasse blockieren
Auch wenn Sie bereits einige Minuten im Stau stehen: Die Rettungsgasse muss jederzeit frei bleiben.
Einsatzfahrzeuge können auch noch deutlich später eintreffen – und häufig folgen weitere Fahrzeuge wie Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei oder Abschleppfahrzeuge.
Gaffer gefährden Menschenleben
Nach einem Unfall kann es vorkommen, dass Verkehrsteilnehmer versuchen, die Unfallstelle zu beobachten oder sogar zu fotografieren bzw. zu filmen.
Bitte machen Sie das nicht!
Gaffer können Einsatzkräfte behindern, Unfallstellen gefährlich machen und durch langsames Fahren oder plötzliche Spurwechsel weitere Unfälle verursachen.
Blicken Sie nicht zur Unfallstelle – konzentrieren Sie sich auf den Verkehr und fahren Sie aufmerksam weiter.
Das Wichtigste auf einen Blick
🚒 RETTUNGSGASSE BILDEN
Sobald der Verkehr stockt oder Schrittgeschwindigkeit erreicht.
⬅️ LINKS NACH LINKS
Fahrzeuge auf der linken Spur fahren möglichst weit nach links.
➡️ ALLE ANDEREN NACH RECHTS
Fahrzeuge auf allen übrigen Fahrstreifen fahren möglichst weit nach rechts.
🚫 STANDSTREIFEN FREIHALTEN
Der Standstreifen ist grundsätzlich nicht Teil der Rettungsgasse.
🚑 RETTUNGSGASSE FREIHALTEN
Nur berechtigte Einsatz- und Hilfsfahrzeuge dürfen sie benutzen.
⚠️ ABSTAND HALTEN
Besonders am Stauende kann ausreichend Abstand Leben retten.
👀 VORAUSSCHAUEND FAHREN
Mit Stau, plötzlich bremsenden Fahrzeugen und weiteren Gefahren rechnen.
Eine Rettungsgasse kostet nichts – sie kann aber Menschenleben retten.
Freiwillige Feuerwehr Schönwald
Freie Fahrt für schnelle Hilfe!
