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Erhöhte Waldbrandgefahr –
das sollten sie jetzt keinesfalls tun!
Achtung!
Aus aktuellem Anlass!
Die Stadt Schönwald weißt öffentlich darauf hin:
offenes Feuer ist vorerst bis Ende August verboten!
Quelle: Frankenpost
Der Deutsche-Wetterdienst warnt aktuell vor einer erhöhten Waldbrandgefahr (Stufe 4). Flugzeuge und Hubschrauber beobachten aus der Luft die Lage. Wir haben alle wichtigen Infos und was jetzt wichtig ist, um Waldbrände zu vermeiden.
Aktuell weist der allgemeine Waldbrandgefahren-Index für viele Teile Bayerns die Stufe 4 auf. Alle einzelnen Gefahren-Stufen für alle Teile Bayerns könnt ihr beim Deutschen Wetterdienst nachlesen.
Der Waldbrandgefahrenindex WBI beschreibt das meteorologische Potential für die Gefährdung durch Waldbrand. Er zeigt die Waldbrandgefahr in 5 Gefahrenstufen an: 1= sehr geringe Gefahr (grün) bis 5 = sehr hohe Gefahr (dunkelrot). Und obwohl das Frühjahr gerade erst begonnen hat und wir die ersten sonnigen und warmen Tage des Jahres hatten, sind Böden und Wälder zum Teil staubtrocken. Es ist also höchste Vorsicht geboten, wenn man beim Wandern oder Spazieren trotz bestehender Ausgangsbeschränkungen in der freien Natur unterwegs ist.
Bereits kleine Unachtsamkeiten können einen Waldbrand auslösen. Wer sein Auto am Waldrand an einem Grünstreifen parkt, kann ein Feuer bereits begünstigen. Denn oft ist der Auspuff des Autos nach der Anfahrt sehr heiß. Ist das Gras darunter zu trocken, kann es Feuer fangen. Deshalb sollte man sein Auto im besten Fall auf ausgewiesenen Parkplätzen abstellen. Die sind meist mit Schotter bedeckt, oder sogar geteert.
Wer im Wald unterwegs ist sollte dort aufs Rauchen verzichten. Auch eine weggeworfene Zigarette kann einen Waldbrand auslösen. Von einem Lagerfeuer ganz zu schweigen.
Besonders gefährdet sind Wälder auf leichten, sandigen Standorten. Vor allem, wenn es viele sonnige Waldlichtungen oder Waldränder gibt, kann es gefährlich werden.
Wie können Waldbrände vermieden werden?
Die Entstehung von Waldbränden zu vermeiden ist deshalb nun oberstes Ziel. Die Feuerwehr weist daher auf folgendes hin:
- In den Wäldern besteht von März bis September absolutes Rauchverbot: Zigarettenglut und Rauchzeugreste können verheerende Folgen haben.
- Auch bei Fahrten mit der Bahn oder dem Auto durch Waldgebiete dürfen keine Rauchzeugreste aus dem Fenster geworfen werden.
In einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als einhundert Metern davon dürfen laut Bayerischem Waldgesetz grundsätzlich nicht:
- offenes Licht angezündet oder verwendet werden,
- brennende oder glimmende Sachen weggeworfen oder unvorsichtig gehandhabt werden,
- Grill- oder Lagerfeuer entzündet werden.
Weiter zu beachten:
- Grill- oder Feuerstellen außerhalb dieses Bereiches sind ordnungsgemäß zu beaufsichtigen und gegebenenfalls zu löschen, insbesondere wenn vom Funkenflug eine Gefahr ausgeht.
- Flaschen oder Glasscherben dürfen nicht im Wald zurückgelassen werden. Durch den Brennglaseffekt kann es auch hier zur Brandentstehung kommen.
- Mit Kraftfahrzeugen soll nicht auf Waldwegen oder auf Grasflächen gefahren werden. Vom heißen Auspuff bzw. dem Katalysator geht eine erhebliche Brandgefahr aus.